ÜBERPRÜFUNGEN
- Elektro-Befund für
Neuanlagen:
Erstellen von Überprüfungsprotokollen nach Fertigstellung Ihrer
elektrotechnischen Anlage (z.B. Einfamilienhaus, Blitzschutzanlage)
- Elektro-Befund für
Betriebsanlagen:
Erstellen von Überprüfungsprotokollen lt. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
sowie lt. Betriebsanlagengenehmigung
- Elektro-Befund für
Miets- und Genossenschaftswohnungen:
Erstellen von Überprüfungsprotokollen lt. den einschlägigen
Vorschriften der ÖVE sowie des zuständigen EVU`s in Verbindung mit
dem Mietsrechtgesetz.